BR-48
Validierungsmeldung
Erklärung
Jede Zeile der Umsatzsteueraufschlüsselung muss ihren Steuersatz angeben, bei steuerbefreiten Umsätzen oder Reverse Charge 0 %. Ausgenommen ist nur die Kategorie „nicht steuerbar“ (O). Den Steuersatz verlangt auch das Umsatzsteuerrecht.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, die in der Steueraufschlüsselung jeden Steuersatz angibt.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)