BR-AE-01
Validierungsmeldung
Erklärung
Wenn die Rechnung mindestens eine Position, einen Abschlag oder einen Zuschlag mit der USt-Kategorie 'Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)' enthält, muss in der USt-Aufschlüsselung (BG-23) auch eine entsprechende Kategorie-Gruppe vorhanden sein.
Lösung
Eine USt-Aufschlüsselung für die Kategorie 'Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)' ergänzen.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)