BR-E-01
Validierungsmeldung
Erklärung
Positionen, Abschläge oder Zuschläge sind der USt-Kategorie 'steuerbefreit' zugeordnet. Nach EN 16931 muss die USt-Aufschlüsselung dann genau einen Eintrag für diese Kategorie enthalten; fehlt er oder gibt es mehrere, ist das ein Fehler. Auch ein Eintrag 'steuerbefreit' ohne Positionen, Abschläge oder Zuschläge dieser Kategorie kann zu dieser Meldung führen. Zwei Einträge entstehen meist, wenn steuerbefreite Positionen unterschiedliche Steuersätze tragen; bei dieser Kategorie ist der Satz immer 0 %.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit genau einem Eintrag 'steuerbefreit' in der USt-Aufschlüsselung, der alle steuerbefreiten Beträge zusammenfasst.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)