BR-O-01
Validierungsmeldung
Erklärung
Werden Positionen, Abschläge oder Zuschläge als nicht steuerbar abgerechnet, verlangt EN 16931 in der USt-Aufschlüsselung genau einen Eintrag für diese Kategorie. Umgekehrt braucht ein solcher Eintrag mindestens einen Posten dieser Kategorie. Hier fehlt der Eintrag, er ist doppelt vorhanden, oder er steht ohne passende Posten auf der Rechnung.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, deren USt-Aufschlüsselung genau einen Eintrag „nicht steuerbar“ enthält, passend zu den betroffenen Posten.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)