BR-02
Validierungsmeldung
Erklärung
Jede Rechnung muss eine eindeutige Rechnungsnummer enthalten. Diese dient der Identifikation und muss vom Rechnungssteller einmalig vergeben werden.
Lösung
Rechnungsnummer (BT-1) setzen.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 4 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)