BR-03
Validierungsmeldung
Erklärung
Jede Rechnung muss ihr Ausstellungsdatum angeben. Es ist eine Pflichtangabe nach Umsatzsteuerrecht und Grundlage für Zahlungsfristen.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit Rechnungsdatum.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 3 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)