BR-04
Validierungsmeldung
Erklärung
Jede E-Rechnung muss mit einem Code angeben, um welche Art von Beleg es sich handelt, zum Beispiel 380 für eine Rechnung, 384 für eine korrigierte Rechnung, 381 für eine Rechnungskorrektur (Credit Note) oder 389 für eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn, die der Käufer selbst ausstellt.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, die die Rechnungsart angibt, bei einer gewöhnlichen Rechnung den Code 380. Fehlt die Angabe, liegt das meist an der Rechnungssoftware des Verkäufers.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)