BR-07
Validierungsmeldung
Erklärung
Der vollständige Name des Leistungsempfängers ist eine Pflichtangabe auf jeder Rechnung.
Lösung
Firmennamen des Käufers (BT-44) ergänzen.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)