BR-08
Validierungsmeldung
Erklärung
Die Rechnung muss eine Postanschrift des Verkäufers enthalten, damit der Rechnungssteller eindeutig identifizierbar ist.
Lösung
Postanschrift des Verkäufers ergänzen.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)