BR-10
Validierungsmeldung
Erklärung
Die Rechnung muss die Postanschrift des Käufers enthalten. Sie ist auch nach Umsatzsteuerrecht Pflicht.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit der Anschrift des Käufers.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)