BR-11
Validierungsmeldung
Erklärung
Die Anschrift des Käufers muss das Land als zweistelligen Ländercode angeben, etwa DE, AT oder FR. Auch bei inländischen Rechnungen ist das Land Pflicht.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, deren Käuferanschrift das Land angibt.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)