BR-12
Validierungsmeldung
Erklärung
Eine E-Rechnung muss die Summe der Nettobeträge aller Positionen ausweisen. Von dieser Summe aus werden Nachlässe und Zuschläge, die Steuer und der Gesamtbetrag gerechnet; ein empfangendes System prüft die Rechnung daran nach.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit der Summe der Positionsnettobeträge. Fehlt die Angabe, liegt das meist an der Rechnungssoftware des Verkäufers.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 7 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)