BR-15
Validierungsmeldung
Erklärung
Die Rechnung muss den fälligen Zahlbetrag (BT-115) ausweisen. Dieser kann vom Bruttobetrag abweichen, wenn bereits Anzahlungen geleistet wurden oder Rundungsbeträge anfallen.
Lösung
Fälligen Zahlbetrag (BT-115) setzen.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)