BR-16
Validierungsmeldung
Erklärung
Jede Rechnung muss mindestens eine Position enthalten, die angibt, was geliefert oder geleistet wurde. Menge und Art der Leistung sind auch nach Umsatzsteuerrecht Pflicht.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, die die gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen als Positionen aufführt.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 5 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)