BR-18

Validierungsmeldung

The Seller tax representative name (BT-62) shall be provided in the Invoice, if the Seller (BG-4) has a Seller tax representative party (BG-11)

Erklärung

Wenn der Verkäufer einen steuerlichen Vertreter (BG-11) benannt hat, muss dessen Name (BT-62) angegeben werden. Steuerliche Vertreter werden typischerweise von im Ausland ansässigen Verkäufern für die Umsatzsteuer-Abwicklung im Inland eingesetzt.

Lösung

Namen des steuerlichen Vertreters (BT-62) ergänzen.

Gilt für