BR-18
Validierungsmeldung
Erklärung
Wenn der Verkäufer einen steuerlichen Vertreter (BG-11) benannt hat, muss dessen Name (BT-62) angegeben werden. Steuerliche Vertreter werden typischerweise von im Ausland ansässigen Verkäufern für die Umsatzsteuer-Abwicklung im Inland eingesetzt.
Lösung
Namen des steuerlichen Vertreters (BT-62) ergänzen.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)