BR-24
Validierungsmeldung
Erklärung
Jede Rechnungsposition muss ihren Nettobetrag ausweisen, also Menge mal Preis nach Nachlässen und Zuschlägen auf dieser Position.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit dem Nettobetrag jeder Position. Fehlt die Angabe, liegt das meist an der Rechnungssoftware des Verkäufers.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 7 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)