BR-25

Validierungsmeldung

Each Invoice line (BG-25) shall contain the Item name (BT-153).

Erklärung

Jede Rechnungsposition muss einen Artikelnamen (BT-153) enthalten — eine kurze Bezeichnung der gelieferten Ware oder Leistung.

Lösung

Artikelnamen (BT-153) für die Position setzen.

Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 5 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.

Gilt für