BR-25
Validierungsmeldung
Erklärung
Jede Rechnungsposition muss einen Artikelnamen (BT-153) enthalten — eine kurze Bezeichnung der gelieferten Ware oder Leistung.
Lösung
Artikelnamen (BT-153) für die Position setzen.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 5 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)