BR-26
Validierungsmeldung
Erklärung
Jede Rechnungsposition muss einen Nettostückpreis (BT-146) enthalten. Dieser ist die Grundlage zur Berechnung des Positionsnettobetrags (Menge × Stückpreis).
Lösung
Nettostückpreis (BT-146) für die Position setzen.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 7 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)