BR-47
Validierungsmeldung
Erklärung
Jede Zeile der Umsatzsteueraufschlüsselung muss ihre Kategorie als Code angeben, zum Beispiel S für den Normalsatz, Z für den Nullsatz, E für steuerbefreit oder AE für Reverse Charge.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, die in der Steueraufschlüsselung jede Umsatzsteuerkategorie angibt. Fehlt die Angabe, liegt das meist an der Rechnungssoftware des Verkäufers.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)