BR-53
Validierungsmeldung
Erklärung
Wenn die Bilanzwährung (BT-6) von der Rechnungswährung abweicht, muss der gesamte Umsatzsteuerbetrag zusätzlich in der Bilanzwährung (BT-111) ausgewiesen werden — für die Buchhaltung des Verkäufers.
Lösung
Gesamten USt.-Betrag in Bilanzwährung (BT-111) ergänzen.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)