BR-AE-02
Validierungsmeldung
Erklärung
Mindestens eine Position wird im Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) abgerechnet. Dann muss die Rechnung beide Parteien steuerlich ausweisen: den Verkäufer mit seiner USt-IdNr., seiner Steuernummer oder der USt-IdNr. seines steuerlichen Vertreters, und den Käufer mit seiner USt-IdNr. oder seiner Registernummer (etwa der Handelsregisternummer). Je eine Angabe pro Partei genügt; für mindestens eine Partei fehlt sie.
Lösung
Prüfen Sie, bei welcher Partei die Angabe fehlt, und bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit seiner USt-IdNr. oder Steuernummer bzw. mit der USt-IdNr. oder Registernummer des Käufers.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 2 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)