BR-AE-05
Validierungsmeldung
Erklärung
Bei Reverse Charge schuldet der Käufer die Umsatzsteuer, nicht der Verkäufer. Eine Position dieser Kategorie muss deshalb den Steuersatz 0 % angeben; hier fehlt der Satz oder er ist ein anderer.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, in der diese Position den Steuersatz 0 % trägt. Ist die Leistung tatsächlich mit Umsatzsteuer abzurechnen, ist stattdessen die Kategorie Reverse Charge falsch.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)