BR-AE-08
Validierungsmeldung
Erklärung
Die Bemessungsgrundlage im Reverse-Charge-Eintrag der USt-Aufschlüsselung muss der Summe der Nettobeträge aller Positionen dieser Kategorie entsprechen, zuzüglich der Zuschläge und abzüglich der Abschläge auf Rechnungsebene derselben Kategorie. Der angegebene Betrag weicht davon ab.
Lösung
Rechnen Sie die Summe mit den Positionsbeträgen nach, genau so wie sie auf der Rechnung stehen, und bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit der richtigen Bemessungsgrundlage.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 7 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)