BR-AG-03
Validierungsmeldung
Erklärung
Bei einem Dokumentabschlag mit der Kategorie 'IPSI (Ceuta/Melilla)' muss eine USt-IdNr. (BT-31), eine Steuernummer (BT-32) oder ein steuerlicher Vertreter mit USt-IdNr. (BT-63) für den Verkäufer vorhanden sein.
Lösung
USt-IdNr. oder Steuernummer des Verkäufers ergänzen.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 2 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)