BR-CO-09
Validierungsmeldung
Erklärung
Die USt-IdNrn. von Verkäufer (BT-31), steuerlichem Vertreter (BT-63) und Käufer (BT-48) müssen mit einem Länderpräfix gemäß ISO 3166-1 Alpha-2 beginnen — z. B. 'DE123456789' statt nur '123456789'. Ausnahme: Griechenland verwendet 'EL' statt 'GR'.
Lösung
USt-IdNrn. mit dem korrekten Länderpräfix versehen.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 2 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)