BR-CO-11
Validierungsmeldung
Erklärung
Die ausgewiesene Summe der Abschläge auf die gesamte Rechnung muss der Summe der einzelnen Abschlagsbeträge entsprechen, auf zwei Nachkommastellen gerundet. Enthält die Rechnung solche Abschläge, muss diese Summe auch angegeben sein.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, in der die Summe zu den einzelnen Abschlagsbeträgen passt.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 7 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)