BR-CO-17
Validierungsmeldung
Erklärung
In jeder Zeile der Umsatzsteuer-Aufschlüsselung muss der Steuerbetrag der Bemessungsgrundlage mal Steuersatz entsprechen. Abweichungen von weniger als einer Währungseinheit (bei Euro unter 1 €) werden dabei toleriert; ein Fehler hier ist also keine Rundungsdifferenz, sondern ein falscher Betrag, Satz oder eine falsche Grundlage. Bei 0 % oder ohne Steuersatz muss der Steuerbetrag 0 sein.
Lösung
Rechnen Sie den Steuerbetrag nach und bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)