BR-CO-18
Validierungsmeldung
Erklärung
Nach EN 16931 braucht jede Rechnung mindestens eine Zeile der Umsatzsteuer-Aufschlüsselung mit Kategorie, Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag, auch wenn keine Umsatzsteuer berechnet wird. Bei einer steuerfreien oder nicht steuerbaren Leistung steht dort die passende Kategorie mit einem Steuerbetrag von 0.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit einer Umsatzsteuer-Aufschlüsselung.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)