BR-CO-26
Validierungsmeldung
Erklärung
Die Norm verlangt, dass der Verkäufer maschinell eindeutig identifizierbar ist — unabhängig von der umsatzsteuerlichen Pflicht, eine USt-IdNr. oder Steuernummer zu führen (das ist eine separate Prüfung). Dafür genügt eine von drei Kennungen: eine Verkäuferkennung, ein Handelsregister-Eintrag oder die USt-IdNr. Eines reicht.
Lösung
Eine Verkäufer-Kennung ergänzen. Wer keinen Handelsregister-Eintrag hat (z. B. Kleingewerbe oder Freiberufler), nutzt dafür die USt-IdNr. oder Steuernummer.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)