BR-CO-26

Validierungsmeldung

In order for the buyer to automatically identify a supplier, the Seller identifier (BT-29), the Seller legal registration identifier (BT-30) and/or the Seller VAT identifier (BT-31) shall be present.

Erklärung

Die Norm verlangt, dass der Verkäufer maschinell eindeutig identifizierbar ist — unabhängig von der umsatzsteuerlichen Pflicht, eine USt-IdNr. oder Steuernummer zu führen (das ist eine separate Prüfung). Dafür genügt eine von drei Kennungen: eine Verkäuferkennung, ein Handelsregister-Eintrag oder die USt-IdNr. Eines reicht.

Lösung

Eine Verkäufer-Kennung ergänzen. Wer keinen Handelsregister-Eintrag hat (z. B. Kleingewerbe oder Freiberufler), nutzt dafür die USt-IdNr. oder Steuernummer.

Gilt für

  • EN 16931 (UBL)
  • EN 16931 (CII)