BR-DE-14
Validierungsmeldung
Erklärung
XRechnung verlangt in jeder Zeile der Umsatzsteuer-Aufschlüsselung einen Steuersatz und ist damit strenger als EN 16931, die bei nicht steuerbaren Umsätzen darauf verzichtet. Für steuerfreie, nicht steuerbare oder Reverse-Charge-Beträge ist der Satz 0 % anzugeben.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, in der jede Zeile der Umsatzsteuer-Aufschlüsselung einen Steuersatz nennt, gegebenenfalls 0 %.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- XRechnung (UBL)
- XRechnung (CII)