BR-DE-16

Validierungsmeldung

Wenn in einer Rechnung die Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet werden, muss mindestens eines der Elemente "Seller VAT identifier" (BT-31), "Seller tax registration identifier" (BT-32) oder "SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY" (BG-11) übermittelt werden.

Erklärung

Der Verkäufer muss entweder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (z. B. DE123456789) oder eine Steuernummer angeben. Dies ist für die steuerliche Compliance erforderlich.

Lösung

USt-IdNr. oder Steuernummer des Verkäufers ergänzen.

Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 2 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.

Gilt für