BR-DE-3
Validierungsmeldung
Erklärung
Die Postanschrift des Verkäufers muss einen Ortsnamen enthalten. Dies ist für die eindeutige steuerliche Identifikation des Rechnungsstellers erforderlich.
Lösung
Ort in der Verkäuferadresse ergänzen.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- XRechnung (UBL)
- XRechnung (CII)