BR-DE-4
Validierungsmeldung
Erklärung
XRechnung verlangt in der Anschrift des Verkäufers eine Postleitzahl. Nach Umsatzsteuerrecht gehört die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers ohnehin auf die Rechnung.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit seiner vollständigen Anschrift einschließlich der Postleitzahl.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- XRechnung (UBL)
- XRechnung (CII)