BR-DE-TMP-32

Validierungsmeldung

Eine Rechnung sollte zur Angabe des Liefer-/Leistungsdatums entweder BT-72 "Actual delivery date", BG-14 "Invoicing period" oder in jeder Rechnungsposition BG-26 "Invoice line period" enthalten.

Erklärung

XRechnung empfiehlt, anzugeben, wann geliefert oder geleistet wurde: mit einem Lieferdatum, einem Abrechnungszeitraum für die ganze Rechnung oder einem Leistungszeitraum in jeder Position. Ein Zeitraum nur in einigen Positionen genügt nicht. Unabhängig davon verlangt das Umsatzsteuerrecht, dass die Rechnung den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung nennt.

Lösung

Prüfen Sie, ob die Rechnung den Zeitpunkt anderweitig nennt, etwa in einem Hinweistext. Fehlt er ganz, bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit Lieferdatum oder Leistungszeitraum.

Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 6 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.

Gilt für

  • XRechnung (UBL)
  • XRechnung (CII)