BR-DE-TMP-32
Validierungsmeldung
Erklärung
XRechnung empfiehlt, anzugeben, wann geliefert oder geleistet wurde: mit einem Lieferdatum, einem Abrechnungszeitraum für die ganze Rechnung oder einem Leistungszeitraum in jeder Position. Ein Zeitraum nur in einigen Positionen genügt nicht. Unabhängig davon verlangt das Umsatzsteuerrecht, dass die Rechnung den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung nennt.
Lösung
Prüfen Sie, ob die Rechnung den Zeitpunkt anderweitig nennt, etwa in einem Hinweistext. Fehlt er ganz, bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit Lieferdatum oder Leistungszeitraum.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 6 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- XRechnung (UBL)
- XRechnung (CII)