BR-DEC-01
Validierungsmeldung
Erklärung
Geldbeträge in der Rechnung dürfen nach EN 16931 § 6.5.2 maximal zwei Nachkommastellen haben (Mengen, Preise und Prozente sind davon ausgenommen). Drei oder mehr Nachkommastellen führen typischerweise zu Rundungsabweichungen in den Folgeberechnungen.
Lösung
Den betroffenen Betrag auf zwei Nachkommastellen runden. (In der Regel ein Software-Problem, nicht eine Eingabe — beim Anbieter Ihrer Rechnungssoftware melden; als Empfänger den Versender bitten, dies mit dessen Anbieter zu klären.)
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 7 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)