BR-E-06
Validierungsmeldung
Erklärung
Ein Abschlag auf Rechnungsebene ist der USt-Kategorie 'steuerbefreit' zugeordnet. Auf steuerbefreite Umsätze fällt keine Umsatzsteuer an, deshalb muss der Steuersatz des Abschlags als 0 angegeben sein. Hier steht ein anderer Satz oder keiner.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung. Gehört der Abschlag zu steuerbefreiten Umsätzen, lautet der Satz 0 %; sonst ist die Kategorie falsch gewählt.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)