BR-E-09
Validierungsmeldung
Erklärung
Auf steuerbefreite Umsätze fällt keine Umsatzsteuer an. Der Steuerbetrag im Eintrag 'steuerbefreit' der USt-Aufschlüsselung muss daher 0 sein.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung. Wurde auf diese Beträge tatsächlich Umsatzsteuer berechnet, ist die Kategorie 'steuerbefreit' falsch gewählt.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)