BR-E-10
Validierungsmeldung
Erklärung
Eine Rechnung mit steuerbefreiten Beträgen muss angeben, warum keine Umsatzsteuer anfällt: im Eintrag 'steuerbefreit' der USt-Aufschlüsselung als Text, als Code aus der VATEX-Liste oder beides. Das verlangt die Norm EN 16931, und auch das Umsatzsteuerrecht fordert einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit dem Befreiungsgrund, etwa der einschlägigen Vorschrift wie 'Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG'.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)