BR-FR-02_BT-1
Validierungsmeldung
Erklärung
Nach den französischen E-Rechnungsregeln dürfen Rechnungsnummern – die Nummer dieser Rechnung ebenso wie die einer früheren Rechnung, auf die sich die Rechnung oder eine Position bezieht – nur Buchstaben (A–Z, a–z), Ziffern und die Zeichen + - _ / enthalten. Leerzeichen, Punkte, Umlaute und andere Sonderzeichen sind nicht erlaubt. Die Vorgabe stammt aus den französischen E-Rechnungsregeln, nicht aus EN 16931.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, in der die betroffene Rechnungsnummer nur diese Zeichen enthält. Bei der Nummer einer früheren Rechnung lohnt ein Abgleich mit jener Rechnung: Oft ist beim Übernehmen ein Leerzeichen oder Satzzeichen hinzugekommen.
Gilt für
- Factur-X / FR (UBL)
- Factur-X / FR (CII)