BR-FR-03_EXT-FR-FE-134
Validierungsmeldung
Erklärung
Die französischen E-Rechnungsregeln prüfen jedes Datum der Rechnung – Rechnungsdatum, Fälligkeit, Liefer- und Steuerdatum, Leistungszeiträume und die Daten früherer Rechnungen, auch auf Positionsebene: Es muss ein tatsächlich existierendes Kalenderdatum sein (also kein 31. April oder 29. Februar in einem Nicht-Schaltjahr), und das Jahr muss zwischen 2000 und 2099 liegen. Die Vorgabe stammt aus den französischen E-Rechnungsregeln, nicht aus EN 16931.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit einem gültigen Datum. Meist ist das Datum vertippt oder ein Platzhalter wie 1900-01-01 eingesetzt.
Gilt für
- Factur-X / FR (CII)