BR-FR-12_BT-49
Validierungsmeldung
Erklärung
Französische E-Rechnungen müssen die elektronische Adresse des Käufers angeben, an die die Rechnung zugestellt wird. Die Vorgabe stammt aus den französischen E-Rechnungsregeln, nicht aus EN 16931.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit der elektronischen Adresse des Käufers; teilen Sie sie ihm mit, falls er sie nicht kennt.
Gilt für
- Factur-X / FR (UBL)
- Factur-X / FR (CII)