BR-FR-13_BT-34
Validierungsmeldung
Erklärung
Französische E-Rechnungen müssen die elektronische Adresse des Verkäufers angeben, unter der er im E-Rechnungssystem erreichbar ist. Die Vorgabe stammt aus den französischen E-Rechnungsregeln, nicht aus EN 16931.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit seiner elektronischen Adresse.
Gilt für
- Factur-X / FR (UBL)
- Factur-X / FR (CII)