BR-FR-15_BT-95_BT-102-2
Validierungsmeldung
Erklärung
Französische E-Rechnungen kennen nur die USt-Kategorien S (Normalsatz), E (steuerbefreit), AE (Umkehr der Steuerschuldnerschaft), K (innergemeinschaftliche Lieferung), G (Ausfuhr), O (nicht steuerbar) und Z (Nullsatz). Das gilt für die USt-Aufschlüsselung, die Positionen sowie Abschläge und Zuschläge. Andere Codes, etwa die spanischen L und M, sind nicht zulässig. Die Vorgabe stammt aus den französischen E-Rechnungsregeln, nicht aus EN 16931.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit einer dieser Kategorien.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- Factur-X / FR (UBL)