BR-FR-22_BT-34
Validierungsmeldung
Erklärung
Ist die Rechnung eine Selbstfakturierung (Dokumentart 389, 501, 500, 471, 473, 261 oder 502), die als Geschäft zwischen Unternehmen gekennzeichnet ist (Bemerkung mit dem Betreff-Code BAR und dem Wert B2B), muss die elektronische Adresse des Verkäufers seine französische E-Rechnungsadresse sein: mit dem Schema 0225 und beginnend mit der SIREN des Verkäufers. Bei der Selbstfakturierung stellt der Käufer die Rechnung aus und schickt sie an den Verkäufer. Die Vorgabe stammt aus den französischen E-Rechnungsregeln, nicht aus EN 16931.
Lösung
Bitten Sie den Aussteller der Rechnung – bei der Selbstfakturierung den Käufer – um eine korrigierte Rechnung mit der E-Rechnungsadresse des Verkäufers (Schema 0225, beginnend mit seiner SIREN); teilen Sie sie ihm mit, falls er sie nicht kennt.
Gilt für
- Factur-X / FR (UBL)
- Factur-X / FR (CII)