BR-FR-25_EXT-FR-FE-121
Validierungsmeldung
Erklärung
In französischen E-Rechnungen darf eine elektronische Adresse höchstens 125 Zeichen lang sein. Das gilt für Verkäufer und Käufer ebenso wie für weitere Parteien, etwa Zahlungsempfänger oder Vertreter. Die Vorgabe stammt aus den französischen E-Rechnungsregeln, nicht aus EN 16931.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit einer gültigen, kürzeren Adresse. Ist es die Adresse des Käufers, teilen Sie dem Verkäufer die richtige mit.
Gilt für
- Factur-X / FR (UBL)
- Factur-X / FR (CII)