BR-FR-CO-10_EXT-FR-FE-69-1
Validierungsmeldung
Erklärung
Nach den französischen E-Rechnungsregeln müssen Kennungen einer Partei wie eine SIRET oder GLN angeben, aus welchem Schema sie stammen, und jedes Schema darf je Partei nur einmal vorkommen. Das gilt für Verkäufer, Käufer, Zahlungsempfänger, Lieferempfänger (auch auf Positionsebene), die Vertreter von Käufer und Verkäufer, den Rechnungssteller, den Rechnungsempfänger und den Zahler.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, in der jede dieser Kennungen ihr Schema angibt und keine Partei zwei Kennungen desselben Schemas hat.
Gilt für
- Factur-X / FR (UBL)
- Factur-X / FR (CII)