BR-FR-CO-12_BT-5
Validierungsmeldung
Erklärung
Ist die Rechnung nicht in Euro ausgestellt, verlangen die französischen E-Rechnungsregeln Euro als Währung für die Umsatzsteuer und zusätzlich den USt-Gesamtbetrag in Euro. Die Umsatzsteuer wird in Frankreich in Euro erklärt.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, die Euro als Steuerwährung angibt und den USt-Gesamtbetrag in Euro ausweist.
Gilt für
- Factur-X / FR (UBL)
- Factur-X / FR (CII)