BR-FR-DEC-04_BT-152
Validierungsmeldung
Erklärung
Die französischen E-Rechnungsregeln verlangen für USt-Sätze (in der Aufschlüsselung, in Positionen und bei Abschlägen und Zuschlägen) höchstens zwei Nachkommastellen, einen Punkt als Dezimaltrennzeichen und höchstens vier Ziffern insgesamt, ohne Vorzeichen. Ein Satz von 0 ist zulässig.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung. Wie Zahlen geschrieben werden, legt in der Regel die Rechnungssoftware fest, nicht eine Eingabe; der Verkäufer muss den Fehler meist mit deren Anbieter klären.
Gilt für
- Factur-X / FR (UBL)
- Factur-X / FR (CII)