BR-G-01
Validierungsmeldung
Erklärung
Positionen, Abschläge oder Zuschläge sind der USt-Kategorie 'Ausfuhr außerhalb der EU' zugeordnet. Nach EN 16931 muss die USt-Aufschlüsselung dann genau einen Eintrag für diese Kategorie enthalten; fehlt er oder gibt es mehrere, ist das ein Fehler. Auch ein Eintrag 'Ausfuhr außerhalb der EU' ohne Positionen, Abschläge oder Zuschläge dieser Kategorie kann zu dieser Meldung führen. Zwei Einträge entstehen meist, wenn die Ausfuhrpositionen unterschiedliche Steuersätze tragen; bei dieser Kategorie ist der Satz immer 0 %.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit genau einem Eintrag 'Ausfuhr außerhalb der EU' in der USt-Aufschlüsselung, der alle Ausfuhrbeträge zusammenfasst.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)