BR-IC-10
Validierungsmeldung
Erklärung
Für die innergemeinschaftliche Lieferung muss die USt-Aufschlüsselung begründen, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird: als Text (etwa „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“) oder als Befreiungscode. Auch das Umsatzsteuerrecht verlangt auf der Rechnung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit dem Hinweis auf die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Pflichtangabe nach §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden.
Gilt für
- EN 16931 (UBL)
- EN 16931 (CII)